Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Für alle Verträge und Bestellungen über Flüssiggaslieferungen und alle uns vom Kunden erteilten Aufträge zur Lieferung mit Flüssiggas gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot binnen 2 Wochen nach Bestelleingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich, mündlich oder durch Auslieferung der Ware.
Liefermenge und Auslieferung
Die Liefermenge wird durch geeichte Abgabemessvorrichtungen des Straßentankwagen festgestellt, auf dem Lieferschein vermerkt und vom Kunden gegengezeichnet. Die festgestellte Liefermenge ist maßgeblich und verbindlich für die Rechnungslegung an den Kunden.
Bei Abwesenheit des Kunden müssen Beanstandungen vom Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich, per Fax oder e-mail an uns gesandt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung.
Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoffmangel und unverschuldete Transportschwierigkeiten befreien uns für dessen Dauer von der Belieferung. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzuliefern. Ist eine Nachlieferung innerhalb eine angemessenen Frist nicht möglich, werden wir von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Die Lieferung im Straßentankwagen erfolgt nur auf befestigte und gesicherte Wege, Straßen und Brücken. Es muss sich für den Tankwagen um zugelassene Transportwege handeln.
Eventuell erforderliche Sondergenehmigungen für eine Belieferung sind vom Kunden rechtzeitig zu erbringen. Es ist zu gewährleisten, das der Behälter für den Tankwagen ohne Schwierigkeiten erreichbar ist und vom Fahrer befüllt werden kann. Liegen diese Vorraussetzungen nicht vor, behalten wir uns das Recht vor, die Belieferung abzulehnen.
Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum der Böhme Flüssiggas GmbH.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das noch im Behälter befindliche Gas auf Kosten des Kunden (Anfahrt, Absaugung) wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat auch hierfür dafür zu sorgen, das der Tank für den Tankwagen und den Fahrer ohne Schwierigkeiten erreichbar ist.
Der Eigentumsvorbehalt ist mit der Begleichung aller Forderungen des Verkäufers beendet.
Tankeigentum
Der Kunde hat bei seiner ersten Bestellung den Nachweis zu erbringen, dass sich der Behälter in seinem Eigentum befindet und keine vertragliche Bindung mit anderen Flüssiggaslieferanten besteht. Des Weiteren bestätigt der Kunde mit Erbringung aller Unterlagen, dass sich der Behälter in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befindet.
Preise
Es gelten die z.Zt. der Auftragsvergabe gültigen Preise.
Zahlung, Zahlungsverzug, Bonitätsprüfung
Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind wie auf der Rechnung vermerkt, sofort nach deren Erhallt ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 5,00 € Mahngebühr pro Mahnung zu verlangen.
Wir behalten uns im Falle einer offenen Zahlungsforderung oder in der Vergangenheit zurückliegenden Zahlungsverzögerung das Recht vor, künftige Lieferungen nur noch gegen Vorrauszahlung zu leisten.
Bei Neukunden führen wir prinzipiell Bonitätsprüfungen durch. Die Auskünfte zur Kreditwürdigkeit werden von der Firma Atriga GmbH bei berechtigtem Interesse zur Verfügung gestellt. Bei einer Negativauskunft sind wir berechtigt die Lieferung nur gegen Vorauskasse durchzuführen.
Bei deutlichem Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Firma Atriga GmbH, Langen(Schufa- Vertragspartner) zur Einforderung unserer offenen Rechnung zu beauftragen.
Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit unserer Waren müssen uns spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware mitgeteilt werden. Auch Beanstandungen der Berechnung unserer Lieferung müssen 5 Tage nach Empfang der Rechnung erfolgen, anderenfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Fristen mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel sofort, spätestens eine Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen sind.
Nachbesserungen oder Ersatz erfolgen in diesem Fall nach unserer Wahl.
Weitergehende Ansprüche, z.B. wegen Ersatz von Verlusten infolge verspäteter Lieferung oder entgangenen Gewinns, Ersatz von Lohn oder dergleichen sind ausgeschlossen.
Sonstiges
Kundenbezogene Daten werden bei uns gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutz-gesetzes abgespeichert.
Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Fürth vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.